Rauchwarnmelder
Viele Statistiken belegen, wie wichtig Rauchwarnmelder und Rauchmelder sind: Wussten Sie, dass jährlich in Deutschland circa 200.000 Brände ausbrechen. Dabei sind vor allem in Privathaushalten sehr häufig technische Defekte von älteren Elektrogeräten oder Mehrfachsteckdosen die Brandauslöser. Als erfahrene Elektriker sorgen wir gern für die Installation und die Wartung Ihrer Rauchmelder, Rauchwarnmelder und Brandmeldeanlagen in Ortenburg-Vorderhainberg.
Rauchmelder oder Rauchwarnmelder - was ist der Unterschied?
Die Begriffe Rauchmelder und Rauchwarnmelder werden umgangssprachlich synonym verwendet. Es gibt jedoch einen deutlichen Unterschied in Ihrer Funktion den wir Ihnen an dieser Stelle gern erläutern möchten.
Rauchmelder oder Rauchwarnmelder - was ist besser?
Da Brandrauch bereits nach wenigen Atemzügen zu Bewusstlosigkeit führen kann, bietet ein Funkrauchmelder mit einer Brandschutzanlage oder ein umfassendes Rauchmeldesystem deutlich mehr Sicherheit gegenüber einem einfachen Rauchwarnmelder. Alleine schon aus dem Grund, weil dadruch ja auch direkt die Feuerwehr informiert werden kann. In Privatgebäuden werden heutzutage jedoch überwiegend Rauchwarnmelder installiert.
Wenn Sie mehr Sicherheit wünschen, aber keine Brandschutzanlage installieren wollen, dann bieten sich moderne Rauchwarnmelder an, die Alarmsignale auch auf verschiedene Smartphones senden können. Außerdem lassen sich bestimmte Rauchwarnmelder in ein bestehendes Smart Home-System einbinden. Damit können bei einem Brand vordefinierte Szenen ausgelöst werden, wie zum Beispiel das Hochfahren der Rollladen, um Fluchtmöglichkeiten zu eröffnen, während das Licht schnell hoch- und runtergedimmt wird, um einen Alarm anzuzeigen.
In welchen Bundesländern ist die Installation von Rauchwarnmeldern Pflicht?
Die Installation von Rauchwarnmeldern in Neubauten ist überall in Deutschland Pflicht. In Bestandsbauten besteht die Pflicht für alle Bundesländer außer dem Saarland und Sachsen. Trotzdem sollte natürlich der Sicherheitsgedanke überwiegen, denn ist in den allermeisten Fällen sinnvoll Rauchwarnmelder zu installieren.
Wer ist für Anschaffung und Installation von Rauchwarnmeldern zuständig?
Für die Montage von Rauchwarnmeldern ist in der Regel der Eigentümer / Vermieter zuständig. Diese Regelung gilt in allen Bundesländern, außer Mecklenburg-Vorpommern, wo der Mieter zuständig ist.
Wer ist für die Überprüfung von Rauchwarnmeldern zuständig?
Die Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern ist in Deutschland unterschiedlich und variiert je nach Bundesland.
In diesen Bundesländern fällt die Zuständigkeit auf den Mieter, wenn es nicht anders im Mietvertrag geregelt wurde:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Bremen
- Hessen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Sachsen
- Schleswig-Holstein
In diesen Bundesländern fällt die Zuständigkeit auf den Vermieter, wenn es nicht anders im Mietvertrag geregelt wurde:
- Brandenburg
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern.
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
Wann müssen Rauchwarnmelder ausgetauscht werden?
Nach zehn Jahren müssen Rauchwarnmelder verpflichtend ausgetauscht werden. Das ist den meisten Menschen nicht bekannt. Aber warum ist das so? Viele denken, dass die nicht austauschbare 10-Jahres-Batterie, die in den meisten Rauchwarnmeldern verbaut ist, der Grund dafür ist. Aber selbst wenn diese noch hält, kann der Rauchwarnmelder nach so einer Zeitspanne unbrauchbar geworden sein. Empfindliche elektronische Bauteile innerhalb des Geräts unterliegen einem Alterungsprozess, der nach zehn Jahren die Funktionalität beeinträchtigen kann.
In welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder angebracht werden?
In welchen Räumen Rauchwarnmelder installiert werden müssen, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Die Formulierungen unterscheiden sich jedoch nur geringfügig. Übergreifend lässt sich folgendes zusammenfassen:
Jeweils ein Rauchwarnmelder für jedes Schlafzimmer und Kinderzimmer sowie für alle Flure, die als Flucht- oder Rettungsweg dienen oder zu Aufenthaltsräumen führen. Teils werden Rauchwarnmelder für alle Aufenthaltsräume gefordert.
Wartung und Überprüfung von Rauchmeldern
Bei einer Wartung handelt es sich um eine vorsorgliche Maßnahme, die einen möglichen Ausfall der Rauchmelder verhindern soll und somit die Langlebigkeit des Gerätes sicherstellt. Wie häufig eine Überprüfung durchgeführt werden muss, können Sie der Bedienungsanleitung des Rauchmelders entnehmen - in der Regel ist von einer Wartung pro Jahr auszugehen. Ein einfaches Nachsehen, ob die Batterie leer ist und der Rauchmelder noch blinkt, reicht dafür nicht aus.
Wichtig: Bei batteriebetriebenen Geräten muss nach einer bestimmten Anzahl von Jahren die Batterie ausgetauscht werden. Bei Meldern mit fest eingebauter Lithiumbatterie finden Sie auf der Unterseite des Gerätes sowohl das Herstell- als auch das Austauschdatum.
Es ist empfehlenswert, diese lebenswichtige Überprüfung jährlich von einem Fachbetrieb durchführen zu lassen. Ein Fachmann weiß, auf welche Aspekte zu achten ist und hat darüber hinaus die Möglichkeit, einen Feuer- bzw. Rauchalarm zu simulieren, um das Gerät korrekt und realitätsnah zu testen.
Zuständig für die Kontrolle und regelmäßige Wartung der Rauchmelder ist - in aller Regel - der Haus- oder Wohnungseigentümer; er kann diese Verantwortung jedoch - sofern vorhanden - auf den Mieter übertragen. Die jeweils verantwortliche Person haftet, wenn bei einem Brand oder bei Rauchentwicklung der Rauchmelder seinen Dienst versagt. Ausnahme: Es kann die regelmäßige Prüfung durch einen Fachbetrieb nachgewiesen werden.
Worauf sollte ich beim Kauf eines Rauchwarnmelder achten?
Beim Kauf sollten Sie auf Folgendes achten:
- das VdS-Prüfzeichen
- das CE-Zeichen (zuzüglich der Produktnorm EN 14604)
- das Qualitätszeichen "Q"
- das Kriwan-Logo
DieseProduktzeichen garantieren Ihnen eine geprüfte Sicherheit und die Langlebigkeit des Gerätes.
Die Anzahl der benötigten Rauchmelder hängt von der Wohnfläche und der Anzahl der Räume ab. Installiert werden Rauchmelder in der Regel in Schlaf- und Kinderzimmern, Fluren und Treppenhäusern sowie Wohn- und Arbeitszimmern. Im Badezimmer und in der Küche werden im Regelfall keine Rauchmelder installiert, da viele Modelle nicht zwischen Wasserdampf und einem durch Feuer ausgelösten Rauch unterscheiden können. Für diese Räume können Sie sich jedoch Hitzesensoren kaufen. Diese schlagen an, wenn der betreffende Raum zu heiß wird.
Bei der Montage sollten Sie auf Folgendes achten:
- Der Rauchmelder sollte an der Zimmerdecke montiert werden, da Rauch zunächst an die Decke steigt, bevor er sich im ganzen Raum verteilt.
- Ausnahme bildet eine Deckenbeschaffenheit, die eine ordnungsgemäße Befestigung nicht zulässt - in diesem Fall kann der Rauchmelder an der längeren Wand angebracht werden.
- Der ideale Montagepunkt befindet sich in der Mitte des Raumes - die Entfernung der Wände sollte dabei mind. 50 cm betragen.
- Bei Dachschrägen sollte ein Anbringungsabstand von ca. 30 cm - 50 cm zur Dachspitze eingehalten werden.
- Ist der Raum größer als 60 m², muss ein weiterer Rauchmelder installiert werden.
- Achten Sie bei der Anbringung auf eine waagerechte Position.
- Meiden Sie eine Montage in unmittelbarer Nähe von Luftschächten oder Orten, an denen Zugluft besteht.